Verbraucherzentrale Berlin warnt vor ungewollter Mitgliedschaft in „Freizeit-Clubs“
(lifePR) (Berlin, 11.09.18) Wer über Kleinanzeigen in Zeitungen oder Zeitschriften einen Partner sucht, sollte darauf achten, nicht ungewollt Mitglied in einem sogenannten Freizeit- oder Freundschafts-Club zu werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin.
„In unsere Beratung kommen häufig Menschen, die auf eine klassische Kontaktanzeige in einer Zeitung geantwortet haben“, so Frithjof Jönsson, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Die dort angegebene Telefonnummer erweckt den Eindruck, dass man direkt mit der beschriebenen Person in Kontakt treten kann. „Ruft der Interessent oder die Interessentin allerdings diese Nummer an, meldet sich eine Agentur, die mitteilt, dass die Person leider schon vergeben sei“, so Jönsson weiter. Die Agentur lade dann zu einem persönlichen Termin in ihre Geschäftsräume ein, um angeblich weitere Kontaktvorschläge zu machen. Bei diesem Termin werden die Verbraucher mit schönen Worten und Versprechungen zu einer Mitgliedschaft in einem Freizeit-Club überredet. „Meist unterschreiben sie einen Vertrag, ohne den Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorher durchgelesen bzw. verstanden zu haben“, so Jönsson.

Häufig kostet die Mitgliedschaft monatlich 70 bis 80 Euro, hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr oder länger mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist. Der Kunde hat tatsächlich die Möglichkeit, an verschiedenen Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen und bekommt dazu eine Broschüre ausgehändigt. Konkrete Partnervorschläge werden ihm aber in der Regel nicht mehr gemacht.
Besonders nachteilig für den Kunden: Er hat bei Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen der Agentur kein 14-tägiges Widerrufsrecht, im Gegensatz zu einem Vertragsabschluss im Internet, am Telefon, oder wenn Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen angesprochen werden. Auch sonst besteht kaum eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Zwar könnte im Einzelfall der Kunde wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten, jedoch trägt er im Streitfall vor Gericht dafür die Beweislast, was ihm ohne Zeugen kaum gelingen dürfte. Wegen des hohen Prozessrisikos bleibt dem Kunden zumeist nicht anderes übrig, als den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen, d.h. zu bezahlen.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät, gerade bei Abschluss von Verträgen in Geschäftsräumen und Filialen des Vertragspartners diese vor der Unterschrift genau zu lesen und zu prüfen, sich dabei nicht unter Druck setzen zu lassen und im Zweifel nicht zu unterschreiben.
Zu allen Fragen rund um das Thema Partnervermittlung können sich Verbraucher in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin Rat einholen. Termine unter https://www.verbraucherzentrale.berlin/beratung-be .